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Das Auslands­praktikum während der Ausbildung

Lernen in anderen Ländern

Das Auslandspraktikum in der Ausbildung

Das Auslands­praktikum - In anderen Ländern lernen

Du willst ein paar Wochen in Rio de Janeiro, Barcelona oder Kapstadt arbeiten, deine Ausbildung aber dabei weiter­führen. Geht das? Die Antwort lautet Ja, denn in Deutschland regelt das Berufs­bil­dungs­gesetz ausdrücklich die Ausbildung im Ausland. Somit darfst du Teile deiner Ausbildung im Ausland absolvieren. Insgesamt kannst du bis zu einem Viertel der gesamten Ausbil­dungszeit außerhalb Deutschlands verbringen. Wir wollen dir zeigen dir, wie das geht und worauf du dabei zu achten hast.

So ist die rechtliche Lage

Wie schon erwähnt, regelt das Berufs­bil­dungs­gesetz (BBiG) auch den Auslands­auf­enthalt während deiner Ausbildung. Im § 2 Abs. 3 steht, dass du Teile deiner Berufs­aus­bildung im Ausland absolvieren kannst, wenn dies dazu dient dein Ausbil­dungsziel zu verfolgen. Dabei soll die Gesamtdauer des Auslands­auf­ent­haltes maximal ein Viertel der in der Ausbil­dungs­ordnung festge­legten Ausbil­dungszeit betragen. Das heißt, dass du bei einer 3-jährigen Ausbildung bis zu 9 Monate ins Ausland gehen kannst. Du hast dabei die Wahl, ob du die ganze Zeit auf einmal nutzen willst, ober auf mehrere Aufenthalte verteilen willst.
Wichtig: Natürlich ist dein Auslands­auf­enthalt kein „Urlaub“, sondern ein Lernauf­enthalt, bei dem du die Inhalte deiner Ausbildung vertiefst und weiterhin einen Beruf erlernst.

Welche Leistungen musst du für das Praktikum vorweisen?

Die gute Nachricht vorab: Es gibt keine feste Notenvorgabe, die du erfüllen musst. Allerdings können deine Noten in der Praxis eine große Rolle spielen, wenn es um die Teilnahme an Förder­pro­grammen geht.
Dein Betrieb und die Berufs­schule sowie die Stiftungen werden deinen Leistungsstand berück­sichtigen. Daher werden regulär nur Azubis zugelassen die zuverlässig sind, ihr Berichtsheft ernstnehmen und keine Probleme in Berufs­schule oder im Betrieb haben.

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Hast du einen rechtlichen Anspruch auf ein Auslands­praktikum?

Nein. Sofern dein Ausbil­dungs­vertrag nicht ausdrücklich aussagt, dass dir ein Auslands­auf­enthalt zusteht, hast du keinen gesetz­lichen Anspruch darauf. Das bedeutet also, dass du immer die Zustimmung deines Betriebs und deiner Berufs­schule brauchst, wenn du ins Ausland gehen willst. Falls du solche Pläne haben solltest, musst du rechtzeitig mit deinen Ausbildern sprechen und dein Anliegen auch bei der Berufs­schule vortragen.

Wichtig: Dein Betrieb und die Berufs­schule müssen deinem Antrag zustimmen.

Beispiele für Ausbil­dungen und Länder:

Schiffs­me­chaniker/in: Nahezu in jede größere Hafenstadt, die über eine Schiff­fahrts­branche verfügt.

Technischer Assistent für regene­rative Energie: Zum Beispiel Afrika und China, denn dies sind wichtige Player in Sachen Solarstrombau und -erzeugung.

Elektro­an­la­gen­monteur/in: Praktisch jedes Land.

Koch und Köchin oder Fachkraft für Küche: Italien, Frankreich und Spanien, die kulina­rischen Hochburgen in der EU.

Kfz-Mechatroniker/in, Fahrzeug­la­ckierer/in: Tschechien/Slowakei (innerhalb der EU), Japan, China und die USA sind die Hauptpro­du­zenten von Autos.

Elektroniker/in für Energie- und Gebäude­technik, Mechatroniker/in: Dänemark, Schweden und die Niederlande, da diese Länder führend sind in Sachen Solarstrombau und regene­rative Energien.

Medien­ge­stalter/in Digital und Print, Modeschneider/in: Frankreich (Paris), Italien (Mailand), Großbri­tannien (London), da dies die Modezentren in Europa sind.

Fachin­for­matiker/in für Anwendungs­ent­wicklung/System­in­te­gration: Estland gilt als Vorzei­geland der EU in Sachen Digital & IT. Estland bietet viele spannende Projekte im Bereich E-Government, eine gute Start-Up-Szene sowie eine Tech-freundliche Verwaltung.

Touris­mus­kaufmann/-frau: Die Schweiz gilt als der Goldstandard für den Bereich Hotellerie und Tourismus.

Zählt ein Auslands­praktikum als Ausbil­dungszeit?

Der Auslands­auf­enthalt ist praktisch, wie deine ganz normale Ausbildung, nur halt im Ausland. Das bedeutet, dass weiterhin alle Rechte und Pflichten gelten, die sonst auch für deine Ausbildung in Deutschland gelten würden. So bekommst du beispielsweise weiterhin deine Ausbil­dungs­ver­gütung (dein Gehalt) und muss dein Berichtsheft führen.

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Wer sind deine Ansprech­partner, wenn du ins Ausland willst?

Du hast verschiedene Ansprech­partner/innen, an die du dich wenden musst, wenn du ein Auslands­praktikum machen willst:

Im Betrieb
Im Betrieb sind deiner Ausbilder/innen oder Anleiter/innen deine ersten Ansprech­personen. Sie können dich am besten einschätzen und wissen über deinen Ausbil­dungsstand Bescheid. Sie können dir sagen, ob und wann ein Auslands­auf­enthalt fachlich sinnvoll ist.
Die Ausbil­dungs­leitung und die Personal­ab­teilung musst du auch mitein­be­ziehen, da sie entschieden, ob der Betrieb grundsätzlich mit deinem Vorhaben mitzieht. Sie kennen Partner­be­triebe im Ausland zu denen du gehen kannst und müssen deinen Antrag ebenfalls offiziell unterschreiben.
Dann hast du noch den Betriebsrat sowie ggf. die Jugend- und Auszubil­den­den­ver­tretung (JAV), die dich beraten und dir sagen kann, ob es im Betrieb schon Erfahrungswerte oder Verein­ba­rungen zum Thema Auslands­praktikum gibt.

Außerhalb des Betriebs
Du musst mit deiner Berufs­schule sprechen, denn auch von dieser Seite brauchst du die Freigabe, um ein Ausland­praktikum machen zu können, denn du verpasst den regulären Unterricht. Deswegen musst du dich für die Zeit deines Auslands­auf­ent­haltes von der Berufs­schul­pflicht befreien lassen. Dafür reicht aber meist ein Antrag, den du gemeinsam an deinen Betrieb und ggf. das Träger­programm stellst.

Deine zuständige Kammer
Der Betrieb in dem du lernst, muss deinen Auslands­auf­enthalt der Kammer melden. Bist du länger als vier Wochen weg, wird in vielen Kammer­be­zirken ein Ausbil­dungsplan für die Zeit im Ausland abgestimmt.

Welche Förder­pro­gramme gibt es für Auslands­praktia?

Wenn du einen Auslands­auf­enthalt machen willst, brauchst du Geld. Alleine Reise, Unterkunft, und gegebe­nenfalls noch ein Sprachkurs müssen bezahlt werden und da sind deine Freizeit­ak­ti­vitäten und Essen noch nicht mit eingepreist. Aber da der Aufenthalt Teil deiner Ausbildung ist, kannst du dich für verschiedene Förder­pro­gramme bewerben.

Erasmus+ (gilt hauptsächlich für Europa)
Als Azubis oder junge Fachkraft, die sich in der beruflichen Bildung befindet, kannst du darauf zugreifen. Wenn du die Zusage bekommst, kannst du ein Praktikum in Länge von 2 Wochen bis 52 Wochen in europäischen Ländern finanziert bekommen. Teilweise kannst du auch in Länder außerhalb der EU. Du bekommst Zuschüsse für deinen Aufenthalt, die Reise in das Zielland und teilweise auch für eine Sprach­vor­be­reitung.
Wichtig: Als Azubi bewirbst du dich nicht direkt bei Erasmus+, sondern über deine Berufs­schule, deinen Betrieb oder eine entspre­chende Bildungs­ein­richtung oder einen Verein. Frag in deinem Betrieb nach – man wird dir die passende Ansprech­person nennen können.

Ausbil­dung­Weltweit (weltweit, inkl. UK & außereu­ro­päische Länder)
Das Bundes­programm Ausbil­dung­Weltweit wird vom Bundes­mi­nis­terium für Bildung und Forschung (BMBF) angeboten und ist für Lernauf­enthalte in der ganzen Welt gedacht. Auch hierbei wendest du dich zunächst an deinen Betrieb und an deine Berufs­schule, da diese Projekte im Ausland beantragen können, zu denen du dann reisen kannst. Wenn du eine Zusage bekommst, erhältst du Zuschüsse für die Reise, deinen Aufenthalt und die Organi­sation drum herum.

Berufs­bildung ohne Grenzen
Bei „Berufs­bildung ohne Grenzen handelt es sich zwar nicht um ein eigenes Förder­programm, aber es ist ein Beratungs­netzwerk, das dir dabei helfen soll, die passenden Programme auszuwählen, Gelder zu finden und die Anträge korrekt auszufüllen und einzureichen. Diese wertvolle Hilfe solltest du vor allem dann in Anspruch nehmen, wenn dein Betrieb und deine Berufs­schule selbst nicht so fest im Thema Auslands­praktikum drin sind und dir dementsprechend nicht so gut weiter­helfen können.

Industrie- Handels- und Handwerks­kammern
Je nach Bundesland, Kammer und/oder Träger gibt es weitere regionale Angebote, auf die du zurück­greifen kannst. Um die Angebote einzusehen und in Anspruch zu nehmen, solltest du den Kontakt zu deiner jeweiligen IHK/HWK oder zu Beratungs­stelle suchen.

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Was musst du persönlich mitbringen?

Noten sind nicht unwichtig, allerdings ist deine persönliche Eignung entschei­dender. Die sogenannte persönliche Eignung sagt aus, wie selbst­ständig, zuverlässig und konfliktfähig du bist. Sie gibt eine Einschätzung darüber, ob du alleine in einem neuen Land mit neuen Kollegen und gegebe­nenfalls mit anspruchs­vollen Aufgaben zurecht­kommst, oder nicht. Außerdem solltest du Lust auf eine neue Kultur haben, Spaß daran haben neue Menschen kennen­zu­lernen und mit ihnen zusammen­zu­ar­beiten. Ein anderes Land ist eine große Umstellung und somit auch eine Heraus­for­derung, aber wenn du dafür bereit bist, wird dich dein Unternehmen auch gehen lassen.

Zusammen­gefasst: Bestnoten sind keine Pflicht. Dennoch sollte sich abzeichnen, dass du deine Ausbildung im Griff hast und dein Ausbil­dungs­betrieb dir vertrauen kann, wenn er dich alleine ins Ausland lässt.

Fazit: So klappt das Auslands­praktikum

Wenn du ins Ausland gehen willst, um zu lernen, dann ist das eine super Sache, bei der dich dein Betrieb unterstützen sollte. Doch es gehört einiges dazu, um diesen großen Schritt zu machen. Es kann sein, dass dein Betrieb deinen Vorschlag zunächst ablehnt, weil du vielleicht noch nicht so weit bist. Das bedeutet aber nicht, dass es gar nicht klappen wird. Du wirst wachsen und reifen und wenn du soweit bist, gibt es viele tolle Angebote und Hilfen auf die du zurück­greifen kannst, um deinen Traum vom Auslands­praktikum zu verwirk­lichen.

Autor Heiko Wohlgemuth
Heiko Wohlgemuth
Gründer von karrieremag.de

„Kein Ausbil­dungsplatz in Deutschland soll unbesetzt bleiben.“

Veröffentlicht: 19.11.2025

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