Das Auslandspraktikum während der Ausbildung
Lernen in anderen Ländern
Das Auslandspraktikum - In anderen Ländern lernen
Du willst ein paar Wochen in Rio de Janeiro, Barcelona oder Kapstadt arbeiten, deine Ausbildung aber dabei weiterführen. Geht das? Die Antwort lautet Ja, denn in Deutschland regelt das Berufsbildungsgesetz ausdrücklich die Ausbildung im Ausland. Somit darfst du Teile deiner Ausbildung im Ausland absolvieren. Insgesamt kannst du bis zu einem Viertel der gesamten Ausbildungszeit außerhalb Deutschlands verbringen. Wir wollen dir zeigen dir, wie das geht und worauf du dabei zu achten hast.
So ist die rechtliche Lage
Wie schon erwähnt, regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch den Auslandsaufenthalt während deiner Ausbildung. Im § 2 Abs. 3 steht, dass du Teile deiner Berufsausbildung im Ausland absolvieren kannst, wenn dies dazu dient dein Ausbildungsziel zu verfolgen. Dabei soll die Gesamtdauer des Auslandsaufenthaltes maximal ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungszeit betragen. Das heißt, dass du bei einer 3-jährigen Ausbildung bis zu 9 Monate ins Ausland gehen kannst. Du hast dabei die Wahl, ob du die ganze Zeit auf einmal nutzen willst, ober auf mehrere Aufenthalte verteilen willst.
Wichtig: Natürlich ist dein Auslandsaufenthalt kein „Urlaub“, sondern ein Lernaufenthalt, bei dem du die Inhalte deiner Ausbildung vertiefst und weiterhin einen Beruf erlernst.
Welche Leistungen musst du für das Praktikum vorweisen?
Die gute Nachricht vorab: Es gibt keine feste Notenvorgabe, die du erfüllen musst. Allerdings können deine Noten in der Praxis eine große Rolle spielen, wenn es um die Teilnahme an Förderprogrammen geht.
Dein Betrieb und die Berufsschule sowie die Stiftungen werden deinen Leistungsstand berücksichtigen. Daher werden regulär nur Azubis zugelassen die zuverlässig sind, ihr Berichtsheft ernstnehmen und keine Probleme in Berufsschule oder im Betrieb haben.
Hast du einen rechtlichen Anspruch auf ein Auslandspraktikum?
Nein. Sofern dein Ausbildungsvertrag nicht ausdrücklich aussagt, dass dir ein Auslandsaufenthalt zusteht, hast du keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Das bedeutet also, dass du immer die Zustimmung deines Betriebs und deiner Berufsschule brauchst, wenn du ins Ausland gehen willst. Falls du solche Pläne haben solltest, musst du rechtzeitig mit deinen Ausbildern sprechen und dein Anliegen auch bei der Berufsschule vortragen.
Wichtig: Dein Betrieb und die Berufsschule müssen deinem Antrag zustimmen.
Beispiele für Ausbildungen und Länder:
Schiffsmechaniker/in: Nahezu in jede größere Hafenstadt, die über eine Schifffahrtsbranche verfügt.
Technischer Assistent für regenerative Energie: Zum Beispiel Afrika und China, denn dies sind wichtige Player in Sachen Solarstrombau und -erzeugung.
Elektroanlagenmonteur/in: Praktisch jedes Land.
Koch und Köchin oder Fachkraft für Küche: Italien, Frankreich und Spanien, die kulinarischen Hochburgen in der EU.
Kfz-Mechatroniker/in, Fahrzeuglackierer/in: Tschechien/Slowakei (innerhalb der EU), Japan, China und die USA sind die Hauptproduzenten von Autos.
Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik, Mechatroniker/in: Dänemark, Schweden und die Niederlande, da diese Länder führend sind in Sachen Solarstrombau und regenerative Energien.
Mediengestalter/in Digital und Print, Modeschneider/in: Frankreich (Paris), Italien (Mailand), Großbritannien (London), da dies die Modezentren in Europa sind.
Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung/Systemintegration: Estland gilt als Vorzeigeland der EU in Sachen Digital & IT. Estland bietet viele spannende Projekte im Bereich E-Government, eine gute Start-Up-Szene sowie eine Tech-freundliche Verwaltung.
Tourismuskaufmann/-frau: Die Schweiz gilt als der Goldstandard für den Bereich Hotellerie und Tourismus.
Zählt ein Auslandspraktikum als Ausbildungszeit?
Der Auslandsaufenthalt ist praktisch, wie deine ganz normale Ausbildung, nur halt im Ausland. Das bedeutet, dass weiterhin alle Rechte und Pflichten gelten, die sonst auch für deine Ausbildung in Deutschland gelten würden. So bekommst du beispielsweise weiterhin deine Ausbildungsvergütung (dein Gehalt) und muss dein Berichtsheft führen.
Wer sind deine Ansprechpartner, wenn du ins Ausland willst?
Du hast verschiedene Ansprechpartner/innen, an die du dich wenden musst, wenn du ein Auslandspraktikum machen willst:
Im Betrieb
Im Betrieb sind deiner Ausbilder/innen oder Anleiter/innen deine ersten Ansprechpersonen. Sie können dich am besten einschätzen und wissen über deinen Ausbildungsstand Bescheid. Sie können dir sagen, ob und wann ein Auslandsaufenthalt fachlich sinnvoll ist.
Die Ausbildungsleitung und die Personalabteilung musst du auch miteinbeziehen, da sie entschieden, ob der Betrieb grundsätzlich mit deinem Vorhaben mitzieht. Sie kennen Partnerbetriebe im Ausland zu denen du gehen kannst und müssen deinen Antrag ebenfalls offiziell unterschreiben.
Dann hast du noch den Betriebsrat sowie ggf. die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), die dich beraten und dir sagen kann, ob es im Betrieb schon Erfahrungswerte oder Vereinbarungen zum Thema Auslandspraktikum gibt.
Außerhalb des Betriebs
Du musst mit deiner Berufsschule sprechen, denn auch von dieser Seite brauchst du die Freigabe, um ein Auslandpraktikum machen zu können, denn du verpasst den regulären Unterricht. Deswegen musst du dich für die Zeit deines Auslandsaufenthaltes von der Berufsschulpflicht befreien lassen. Dafür reicht aber meist ein Antrag, den du gemeinsam an deinen Betrieb und ggf. das Trägerprogramm stellst.
Deine zuständige Kammer
Der Betrieb in dem du lernst, muss deinen Auslandsaufenthalt der Kammer melden. Bist du länger als vier Wochen weg, wird in vielen Kammerbezirken ein Ausbildungsplan für die Zeit im Ausland abgestimmt.
Welche Förderprogramme gibt es für Auslandspraktia?
Wenn du einen Auslandsaufenthalt machen willst, brauchst du Geld. Alleine Reise, Unterkunft, und gegebenenfalls noch ein Sprachkurs müssen bezahlt werden und da sind deine Freizeitaktivitäten und Essen noch nicht mit eingepreist. Aber da der Aufenthalt Teil deiner Ausbildung ist, kannst du dich für verschiedene Förderprogramme bewerben.
Erasmus+ (gilt hauptsächlich für Europa)
Als Azubis oder junge Fachkraft, die sich in der beruflichen Bildung befindet, kannst du darauf zugreifen. Wenn du die Zusage bekommst, kannst du ein Praktikum in Länge von 2 Wochen bis 52 Wochen in europäischen Ländern finanziert bekommen. Teilweise kannst du auch in Länder außerhalb der EU. Du bekommst Zuschüsse für deinen Aufenthalt, die Reise in das Zielland und teilweise auch für eine Sprachvorbereitung.
Wichtig: Als Azubi bewirbst du dich nicht direkt bei Erasmus+, sondern über deine Berufsschule, deinen Betrieb oder eine entsprechende Bildungseinrichtung oder einen Verein. Frag in deinem Betrieb nach – man wird dir die passende Ansprechperson nennen können.
AusbildungWeltweit (weltweit, inkl. UK & außereuropäische Länder)
Das Bundesprogramm AusbildungWeltweit wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) angeboten und ist für Lernaufenthalte in der ganzen Welt gedacht. Auch hierbei wendest du dich zunächst an deinen Betrieb und an deine Berufsschule, da diese Projekte im Ausland beantragen können, zu denen du dann reisen kannst. Wenn du eine Zusage bekommst, erhältst du Zuschüsse für die Reise, deinen Aufenthalt und die Organisation drum herum.
Berufsbildung ohne Grenzen
Bei „Berufsbildung ohne Grenzen handelt es sich zwar nicht um ein eigenes Förderprogramm, aber es ist ein Beratungsnetzwerk, das dir dabei helfen soll, die passenden Programme auszuwählen, Gelder zu finden und die Anträge korrekt auszufüllen und einzureichen. Diese wertvolle Hilfe solltest du vor allem dann in Anspruch nehmen, wenn dein Betrieb und deine Berufsschule selbst nicht so fest im Thema Auslandspraktikum drin sind und dir dementsprechend nicht so gut weiterhelfen können.
Industrie- Handels- und Handwerkskammern
Je nach Bundesland, Kammer und/oder Träger gibt es weitere regionale Angebote, auf die du zurückgreifen kannst. Um die Angebote einzusehen und in Anspruch zu nehmen, solltest du den Kontakt zu deiner jeweiligen IHK/HWK oder zu Beratungsstelle suchen.
Was musst du persönlich mitbringen?
Noten sind nicht unwichtig, allerdings ist deine persönliche Eignung entscheidender. Die sogenannte persönliche Eignung sagt aus, wie selbstständig, zuverlässig und konfliktfähig du bist. Sie gibt eine Einschätzung darüber, ob du alleine in einem neuen Land mit neuen Kollegen und gegebenenfalls mit anspruchsvollen Aufgaben zurechtkommst, oder nicht. Außerdem solltest du Lust auf eine neue Kultur haben, Spaß daran haben neue Menschen kennenzulernen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Ein anderes Land ist eine große Umstellung und somit auch eine Herausforderung, aber wenn du dafür bereit bist, wird dich dein Unternehmen auch gehen lassen.
Zusammengefasst: Bestnoten sind keine Pflicht. Dennoch sollte sich abzeichnen, dass du deine Ausbildung im Griff hast und dein Ausbildungsbetrieb dir vertrauen kann, wenn er dich alleine ins Ausland lässt.
Fazit – So klappt das Auslandspraktikum
Wenn du ins Ausland gehen willst, um zu lernen, dann ist das eine super Sache, bei der dich dein Betrieb unterstützen sollte. Doch es gehört einiges dazu, um diesen großen Schritt zu machen. Es kann sein, dass dein Betrieb deinen Vorschlag zunächst ablehnt, weil du vielleicht noch nicht so weit bist. Das bedeutet aber nicht, dass es gar nicht klappen wird. Du wirst wachsen und reifen und wenn du soweit bist, gibt es viele tolle Angebote und Hilfen auf die du zurückgreifen kannst, um deinen Traum vom Auslandspraktikum zu verwirklichen.
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