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Der Ausbildungsvertrag

Der schriftliche Vertrag für deine Ausbildung

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Der Ausbildungsvertrag: Das ist erlaubt und das ist verboten

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen Ausbildungsbetrieb gefunden! Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags. Es gibt jedoch wichtige Punkte, die sowohl Sie als auch Ihr Ausbildungsbetrieb berücksichtigen müssen. Um sicherzustellen, dass Sie verstehen, was der Vertrag beinhalten darf und was nicht, und wie Sie ihn im Notfall kündigen können, haben wir einen Leitfaden zu diesem Thema erstellt.

Der Ausbildungsvertrag, was ist das?

Der Ausbildungsvertrag legt die rechtlichen Grundlagen Ihrer Berufsausbildung fest. Diesen müssen Sie unterzeichnen, bevor Sie mit der Ausbildung beginnen können. Danach ist es die Aufgabe Ihres Ausbildungsbetriebs, den Vertrag bei der zuständigen Kammer einzureichen. Sie und der Betrieb bekommen jeweils eine unterzeichnete Ausfertigung des Vertrages. Falls Sie minderjährig sind, ist zusätzlich die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters (Eltern oder andere Erziehungsberechtige) erforderlich.

Was gehört in einen Ausbildungsvertrag?

Sie stehen also kurz davor, einen Ausbildungsvertrag zu unterzeichnen und möchten wissen, welche Inhalte unerlässlich sind? Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, was das Berufsbildungsgesetz § 11 als unverzichtbare Bestandteile eines Ausbildungsvertrags vorschreibt. Alle dort aufgeführten Punkte sind verpflichtend. Sollte Ihr Arbeitgeber zusätzliche, rechtlich zulässige Vereinbarungen treffen wollen, können diese ebenfalls im Vertrag festgehalten werden.

Personenbezogene Daten

Ihr Name und Ihre Adresse werden zusammen mit den Informationen des Ausbilders festgehalten. Sind Sie minderjährig, ist es erforderlich, auch die Daten eines Erziehungsberechtigten anzugeben.

Bezeichnung der Ausbildung und das Ausbildungsziel

Der Ausbildungsvertrag dokumentiert offiziell die Bezeichnung und das Ziel der Ausbildung. Damit wird klar und verbindlich definiert, welchen Beruf Sie erlernen werden und welche Fähigkeiten und Kenntnisse Ihnen vermittelt werden.

Ein konkreter Ausbildungsplan

Das Gesetz spricht von einer "sachlichen und zeitlichen Gliederung". Dies bedeutet, dass eine detaillierte Auflistung der Module und Aufgaben, die Sie während Ihrer Ausbildung erwarten, vorgenommen wird. Auf diese Weise können Sie bereits vor dem ersten Arbeitstag wissen, welche Herausforderungen und Lerninhalte auf Sie warten.

Antrittstermin und Dauer der Ausbildung

Es ist wichtig, dass das Datum Ihres ersten Ausbildungstages klar festgehalten wird. Ebenso sollte die voraussichtliche Dauer der Ausbildung genau angegeben sein, um eine gute Planung zu ermöglichen.

Orte an denen Sie ausgebildet werden

Es ist möglich, dass Ihre Ausbildung auch außerhalb Ihrer ursprünglichen Ausbildungsstätte stattfindet. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass im Ausbildungsvertrag vermerkt wird, an welchem Ort Sie sich für die Ausbildung aufhalten werden. Diese Information ist entscheidend, damit Sie eventuell anfallende Fahrtkosten an Ihren Arbeitgeber weiterleiten können.

Ihre Arbeitszeiten und Urlaub

Der Ausbildungsvertrag legt genau fest, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten werden und wie lang Ihre Pausen sind. Ebenso wird der Beginn Ihrer Arbeitszeit dokumentiert. Da Ihnen Urlaub zusteht, enthält der Vertrag auch eine Regelung zu Ihrem jährlichen Urlaubsanspruch.

Ihre Probezeit

Während der Ausbildung ist eine Probezeit vorgesehen, damit sowohl Sie als auch der Betrieb feststellen können, ob sie gut zueinander passen. Daher ist es erforderlich, dass der Ausbildungsvertrag ebenfalls die Länge der Probezeit angibt. Gemäß §20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) kann diese zwischen einem und vier Monaten liegen.

Die Ausbildungsvergütung

Natürlich ist es wichtig zu erfahren, welches Brutto-Gehalt Sie während Ihrer Ausbildung erhalten werden. Diese Informationen sind im Ausbildungsvertrag festgehalten, einschließlich einer Aufstellung der Gehaltsentwicklung pro Ausbildungsjahr. Zudem ist der Zeitpunkt vermerkt, zu dem Sie mit der Überweisung Ihres Gehalts rechnen können - das ist üblicherweise in der Mitte oder am Anfang des Monats der Fall.

Kündigungsvoraussetzungen

Es ist möglich, dass eine Ausbildung nicht den Erwartungen entspricht und Sie sich daher entscheiden zu kündigen. Damit eine Kündigung rechtlich abgesichert ist, sollten die Bedingungen, unter denen eine Kündigung möglich ist, klar im Ausbildungsvertrag definiert sein.

Infos zu Tarifverträgen

Im Ausbildungsvertrag müssen Betriebsvereinbarungen sowie Informationen über vorhandene Tarifverträge in der jeweiligen Branche zwingend aufgeführt sein.

Do's und Dont's im Arbeitsvertrag

Nicht erlaubte Inhalte im Ausbildungsvertrag

Jetzt kennen Sie die notwendigen Inhalte eines Ausbildungsvertrags. Es gibt jedoch Bestimmungen, die nicht in einem Ausbildungsvertrag aufgeführt werden dürfen. Obwohl die meisten Verträge korrekt sind, schreiben Ausbildungsbetriebe manchmal unzulässige Klauseln hinein. Um Sie vor solchen Fallen zu schützen, listen wir hier einige bekannte unerlaubte Vertragsinhalte auf.

Geld von Ihnen fordern

Unternehmen dürfen von Ihnen kein Geld für die Ausbildung verlangen. Auch für Weiterbildungen oder Fortbildungen ist es nicht zulässig, dass Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb Geld zahlen. Sie sollten niemals als Auszubildender Geld an den Betrieb zahlen. Wenn dies gefordert wird, sollten Sie vorsichtig sein und Abstand einhalten, bis Sie die Angelegenheit rechtlich geprüft haben.

Sie zum Bleiben zwingen

Unternehmen können viel in Ihre Ausbildung investieren und möchten natürlich, dass Sie im Anschluss bei ihnen bleiben. Aber man kann Sie nicht vertraglich dazu verpflichten, nach Ihrem Abschluss im Unternehmen zu bleiben. Eine Bindung kann erst sechs Monate vor Abschluss der Ausbildung vereinbart werden.

Vertragsstrafen

Eine Vertragsstrafe, die verlangt, dass Sie bei einem vorzeitigem Abbruch der Ausbildung oder bei Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag eine Strafzahlung leisten müssen, ist rechtswidrig. Unternehmen können Sie somit nicht zu einer solchen Strafe zwingen, noch Schadensersatz für den Abbruch der Ausbildung fordern. Dies ist im Berufsbildungsgesetz eindeutig geregelt. Sie müssen also keine Angst vor derartigen Drohungen haben.

Sie wollen Ihren Ausbildungsvertrag kündigen

Fühlen Sie sich in Ihrem aktuellen Betrieb unwohl oder haben Sie erkannt, dass die Ausbildung nicht Ihren Vorstellungen entspricht, steht es Ihnen frei, den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, um die Rechtsgültigkeit der Kündigung zu gewährleisten. Ebenso kann es vorkommen, dass Ihr Betrieb Ihnen kündigen möchte, wobei auch hier bestimmte Regeln einzuhalten sind. Wir erklären, worauf zu achten ist und welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten.

Die Grundlagen

Eine Kündigung des Ausbildungsvertrags muss schriftlich erfolgen. Dies gilt sowohl für Sie als auch für Ihren Betrieb. Sind Sie minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Während der Probezeit ist eine Kündigung von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist möglich, muss jedoch schriftlich erfolgen. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen.

Gemäß § 23 Absatz 1 Satz des Berufsbildungsgesetzes können Sie nach der Probezeit Schadensersatz vom Betrieb fordern, wenn die Kündigung vorzeitig erfolgt und der Betrieb den Kündigungsgrund zu verantworten hat, wie zum Beispiel bei Mobbing. Gleiches gilt umgekehrt: Bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, das zu einem Schaden führt, kann nicht nur gekündigt werden, sondern auch ein Schadensersatz von Ihnen gefordert werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen die drei Arten der Kündigung vor.

Aufhebungsvertrag

Möchten Sie Ihre Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen, haben Sie die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu beantragen. Dieser Vertrag erlaubt es Ihnen, das Ausbildungsverhältnis beidseitig und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Es ist ratsam, im Vorfeld das Gespräch mit Ihren Ausbildern zu suchen und die Situation zu erörtern.

Ordentliche Kündigung

Zum Schutz der Auszubildenden ist es Arbeitgebern nach der Probezeit nicht gestattet, die Kündigung auszusprechen, es sei denn, es liegt ein gewichtiger Grund vor (siehe Fristlose Kündigung). Als Azubi haben Sie das Recht zu kündigen, allerdings nur bei einem Berufswechsel oder der Aufgabe der Berufsausbildung. Hierbei ist die Einhaltung der Schriftform und einer vierwöchigen Kündigungsfrist erforderlich.

Fristlose Kündigung

Bei gravierenden Missständen während der Ausbildung ist eine fristlose Kündigung möglich, wobei auch hier die Schriftform gewahrt werden muss. Der Kündigungsgrund muss dabei schwerwiegend und unheilbar sein. Zum Beispiel, wenn der einzige Ausbilder im Unternehmen Sie zu einer Straftat verleitet hat, ist eine Behebung des Missstandes nicht möglich.

Darauf ist zu achten!

Auszubildende und Ausbilder müssen sich an spezifische Richtlinien halten. Um Ihnen klarzumachen, was von Ihnen erwartet wird, haben wir die wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst.

Sie sind unter 18? Hier ist, was für Sie gilt:

Unternehmen sind verpflichtet, den Jugendarbeitsschutz zu beachten. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Arbeitszeit höchstens 40 Stunden (für Erwachsene: 48, in Ausnahmefällen 60) pro Woche oder acht Stunden (für Erwachsene: 10) pro Tag betragen. Zudem wird in einer ärztlichen Erstuntersuchung geprüft, ob Sie physisch und gesundheitlich für die Ausbildung geeignet sind.

Müssen Sie Arbeitskleidung tragen?

Abhängig von der Branche gibt es unterschiedliche Kleidungsvorschriften. So sind zum Beispiel Unternehmen im Finanz- und Bankwesen oft konservativer. Sie werden schnell ein Gespür dafür entwickeln, was an Ihrem Ausbildungsplatz üblicherweise getragen wird. Falls spezielle Berufskleidung erforderlich ist, muss Ihr Ausbildungsbetrieb diese bereitstellen. In Gefahrenbereichen ist das Tragen von Schutzausrüstung verpflichtend.

Wieviel Geld bekommen Sie mindestens?

Es ist Ihr Recht, genau zu wissen, was Sie während Ihrer dualen Ausbildung verdienen. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt Ihr Gehalt mindestens 550€, eine Summe, die durch das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung garantiert wird. In Ihrem zweiten und dritten Jahr steigt dieses Gehalt auf mindestens 649€ bzw. 742,50€. Sollte Ihre Ausbildung vier Jahre dauern, bekommen Sie nicht weniger als 770€ im Monat. Trotzdem gibt es Betriebe, die versuchen, ihre Auszubildenden mit weniger zu entlohnen. Weisen Sie in diesem Fall darauf hin, dass Ihnen eine gewisse Summe zusteht.

Was passiert, wenn Ihr Ausbildungsbetrieb insolvent wird?

Wenn der Betrieb zahlungsunfähig wird, übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlung Ihres Gehalts für bis zu drei Monate. Falls es dem Unternehmen nicht gelingt, sich finanziell zu erholen, gibt Ihnen dies Zeit, um sich einen neuen Ausbildungsbetrieb zu suchen. Oft ist die Suche nach einem neuen Betrieb weniger problematisch, da Unternehmen, die Azubis einstellen, Fördermittel von den Bundesländern erhalten können.

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Welche Kammer ist für Sie zuständig?

Abhängig von der Branche, in der Sie Ihre Ausbildung starten möchten, ist eine bestimmte Berufskammer für Sie verantwortlich. Es gibt insgesamt sechs Kammern, die das Berufsbildungsgesetz vorsieht. Hier ist eine Übersicht, welche Kammern es gibt und welche Zuständigkeiten sie haben. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Kammer für Sie zuständig ist, können Sie in Ihrem Unternehmen nachfragen oder Ihre offizielle Berufsbezeichnung überprüfen.

Doch zunächst: Was ist eine Berufskammer und warum gibt es sie?

Berufskammern sind Organisationen, die Unternehmen einer bestimmten Branche vertreten. Die Mitgliedschaft ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die Kammern erfüllen wichtige Aufgaben, regulieren den Wettbewerb zwischen den Unternehmen und vertreten die Interessen der Branche. Bei Regelverstößen können sie auch Strafen verhängen und fungieren somit als regulierende Kraft in der Arbeitswelt. Wenn Sie eine Weiterbildung anstreben oder eine Berufszulassung benötigen, gewährleisten die Kammern, dass Prüfungen und Vorschriften standardisiert und korrekt durchgeführt werden. Sie bieten einen Rahmen, der die Arbeitswelt ordnet und sicherstellt, dass Standards eingehalten und Berufsgruppen angemessen repräsentiert werden.

Die Handwerkskammer

Für Handwerker ist die Handwerkskammer die zuständige Institution. Wenn Sie in einem handwerklichen Beruf arbeiten, wie zum Beispiel als Schreiner, Maurer oder Bäcker, ist diese Kammer für Sie und Ihre Branche verantwortlich. Sie vertritt Ihre Interessen und sorgt dafür, dass diese gewahrt bleiben.

Die Wirtschaftsprüferkammern und Steuerberaterkammern

Wenn Sie in den Bereichen Steuerberatung, Buchhaltung oder Wirtschaftsprüfung tätig sind, fallen Sie in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsprüferkammern und Steuerberaterkammern.

Die Industrie- und Handelskammer

Für Fachkräfte im Handel oder der Industrie ist die Industrie- und Handelskammer die zuständige Institution. Auch wenn Sie in den Naturwissenschaften, der Gastronomie oder in einer klassischen Bürotätigkeit (außer Rechtswesen und Steuerprüfung) arbeiten, ist diese Kammer für Sie Ansprechpartner zuständig.

Die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammern

Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege werden von den Rechtsanwaltskammern betreut. Diese Kammern bieten auch Vermittlung bei Konflikten zwischen Anwälten.

Die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern

Beginnen Sie eine Ausbildung im Gesundheitswesen, etwa als Krankenpfleger, Diätassistent oder pharmazeutisch-technischer Assistent, sind die entsprechenden Fachkammern für Sie verantwortlich.

Die Landwirtschaftskammer

Für Berufe in der Landwirtschaft, wie Pflanzentechnologen, Garten- und Landschaftsbauer oder Landwirte, ist die Landwirtschaftskammer die zuständige Kammer.

Jetzt wissen Sie mehr über den Ausbildungsvertrag

Wir hoffen, dass dieser Artikel dazu beigetragen hat, Ihnen  den Ausbildungsvertrag näher zu bringen und einige Ihrer Fragen zu klären. Wir drücken Ihnen die Daumen und wünschen viel Erfolg bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz! Falls Sie noch auf der Suche sind, gucken Sie doch einmal bei dein-ausbildungsplatz.de vorbei - leichter finden Sie nirgends einen Ausbildungsplatz!

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Heiko Wohlgemuth
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