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Früher kündigen können

Wenn der neue Job schon nach Ihnen ruft!

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Wenn Kündigungsfrist zu lang ist

Zu fast jeder Karriere gehört ein Jobwechsel dazu. Im Schnitt wechseln Berufseinsteiger besonders häufig, und zwar alle zwei Jahre. Wahrscheinlich würde es noch häufiger passieren, wenn die Kündigungsfrist nur nicht so lange wäre! Kurzfristige Chancen entgehen einem wohlmöglich noch, weil man noch einen ganzen Monat lang an seinen alten Arbeitgeber gebunden ist. Doch das muss nicht sein, denn Arbeitnehmer haben mehrere Chancen, um früher aus ihrem Arbeitsvertrag zu kommen. Wir zeigen Ihnen wie es geht.

Sind neue Jobs sicher?

In unsicheren Zeiten ist wenig gewiss, daher ist bei einem Jobwechsel Vorsicht geboten. Mit der Annahme einer neuen Stelle beginnt eine Probezeit, in der eine Trennung schnell und unkompliziert möglich ist. In schlechten Zeiten, wenn eine Betriebsschließung droht, spielt die Länge der Kündigungsfrist keine Rolle. Es ist ratsam, in Krisenzeiten den Lebenslauf zu überprüfen und sich auf das Schlimmste vorzubereiten. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Sollte es mit einem neuen Job nicht klappen, ist Flexibilität gefragt. Informieren Sie sich im Vorfeld über den potenziellen Arbeitgeber und die Position. Erfahrungen von Kollegen über das Arbeitsklima und die Vorgesetzten können auf Plattformen wie Kununu oder Glassdoor eingesehen werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Branchenkenntnis. Beobachten Sie Veränderungen und bevorstehende Entwicklungen, um sich besser auf die Zukunft vorbereiten zu können. Wer die Richtung der Branche erahnen kann, ist besser aufgestellt für kommende Herausforderungen.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag jederzeit mit einer ordentlichen Kündigung zu beenden. Es ist nicht erforderlich, einen Grund für die Kündigung anzugeben, jedoch müssen Sie die festgelegte Kündigungsfrist beachten. Diese beträgt in der Regel – sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde – vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats. Während der Probezeit, die in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung gilt, kann Ihnen allerdings mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gelten die regulären Kündigungsfristen.

Zum Schutz der Arbeitnehmer sind für Unternehmen längere Kündigungsfristen vorgesehen, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Eine Übersicht der Fristen finden Sie in der entsprechenden Tabelle. Generell gilt: Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger die Kündigungsfrist.

Ihre Zeit im Betrieb Ihre Kündigungsfrist
0 bis 6 Monate 2 Wochen, täglich möglich
7 Monate bis zum 15. oder zum Monatsende
2 Jahre 1 Monat bis zum Monatsende
5 Jahre 2 Monat bis zum Monatsende
8 Jahre 3 Monat bis zum Monatsende
10 Jahre 4 Monat bis zum Monatsende
12 Jahre 5 Monat bis zum Monatsende
15 Jahre 6 Monat bis zum Monatsende
20 Jahre 7 Monat bis zum Monatsende

Was sind Vor- und Nachteile einer langen Kündigungsfrist

Kündigungsfristen sind primär zum Schutz der Arbeitnehmer etabliert. Sie gewährleisten, dass Angestellte nicht unerwartet ohne Beschäftigung und somit ohne Einkommen dastehen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich rechtzeitig nach einer neuen Stelle umzusehen. Gleichzeitig bieten Kündigungsfristen auch den Arbeitgebern Sicherheit, indem sie einen plötzlichen Verlust von Arbeitskräften verhindern. Da der Ersatz von Fachkräften kostspielig und zeitaufwendig sein kann, sind auch Arbeitnehmer an die Einhaltung der vereinbarten Fristen gebunden. Somit haben Kündigungsfristen für beide Parteien sowohl Vorteile als auch Nachteile.

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Das können Sie tun, um lange Kündigungsfrist zu umgehen

Haben Sie bereits Ihre ideale neue Stelle gefunden, fühlen sich jedoch in Ihrer aktuellen Position gebunden? Keine Sorge, es existieren verschiedene Wege, um einen Arbeitsvertrag vorzeitig zu beenden. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können.

Überprüfen Sie zuerst Ihren Arbeitsvertrag auf eventuelle Lücken. Es ist möglich, dass in Ihrem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung abweichende Kündigungsfristen festgelegt sind, auf die Sie sich berufen können. Untersuchen Sie auch, ob Ihr Vertrag Klauseln enthält, die eine vorzeitige Kündigung erlauben. Mit etwas Glück finden Sie einen Fehler seitens des Arbeitgebers, der Ihnen ein früheres Ausscheiden ermöglicht. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Ihnen mögliche Unstimmigkeiten aufzeigen und fachkundige Beratung bieten kann.

Einen Aufhebungsvertrag erstellen

In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber ist es möglich, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Oftmals besteht ein beidseitiges Interesse an Ihrer Abwesenheit vom Betrieb, was Ihre Chancen erhöht, die Beschäftigung vorzeitig zu beenden. Wenn Sie zudem für eine adäquate Nachfolge sorgen, wodurch das Unternehmen bei der Personalsuche entlastet wird, verbessert dies die Möglichkeit eines früheren Ausscheidens.

Sollten Sie sich für eine unbezahlte Freistellung entscheiden oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, könnte dies zu einer bis zu dreimonatigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I führen. Dies mag jedoch irrelevant sein, falls Sie schon eine neue Anstellung in Aussicht haben.

Als Arbeitnehmer fristlos kündigen

Arbeitnehmer dürfen einen Arbeitsvertrag auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen, vorausgesetzt, es wurde zuvor eine Abmahnung ausgesprochen. Für eine solche außerordentliche Kündigung ist ein gewichtiger Grund erforderlich. Um die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu begründen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung mindestens einen der folgenden Gründe in Ihrer Kündigung anführen:

  • Ihr Gehalt wurde vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt.
  • Der Arbeitgeber hat die Fürsorgepflicht verletzt.
  • Sie wurden schwer beleidigt oder körperlich angegriffen.
  • Sie waren sexueller Belästigung ausgesetzt.
  • Der Arbeitgeber hat den Arbeitsschutz missachtet und dadurch Ihre Gesundheit gefährdet.
  • Der Arbeitgeber hat Sie aufgefordert, Straftaten zu begehen (z.B. Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung).
  • Ihnen wurde wiederholt der Urlaub verweigert.

Beachten Sie: Wenn Sie aus einem dieser Gründe kündigen, kann dies zu einem Gerichtsverfahren führen, bei dem es sich um eine Entscheidung im Einzelfall handelt. Dieser Prozess kann langwierig sein. Zudem muss auch einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Bevor Sie diesen Schritt gehen, ist es ratsam, sich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beraten.

Was Sie nicht tun sollten:

Es mag Ihnen in den Sinn gekommen sein, sich für die verbleibende Zeit krankschreiben zu lassen, um bereits beim neuen Arbeitgeber zu beginnen. Davon ist jedoch dringend abzuraten. Sollten Sie dabei ertappt werden, drohen erhebliche Vertragsstrafen.

Genauer gesagt, würde dies als Arbeitszeitbetrug sowie als unerlaubte, möglicherweise sogar als konkurrierende Nebentätigkeit gewertet werden. In einem solchen Fall hat der vorherige Arbeitgeber das Recht, Ihnen mittels einer einstweiligen Verfügung die Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber zu untersagen. Darüber hinaus besteht die Gefahr einer fristlosen Kündigung. Ein solches Verhalten könnte zudem Ihren Ruf in der Branche nachhaltig schädigen.

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Viel Spaß im neuen Job!

Wir freuen uns, wenn unsere Informationen zur Verkürzung der Kündigungsfrist Ihnen von Nutzen waren. Falls Sie über einen Jobwechsel nachdenken oder einfach nur neugierig auf die Möglichkeiten des Arbeitsmarktes sind, laden wir Sie herzlich ein, sich für unseren Jobreport zu registrieren. Auf diese Weise bekommen Sie regelmäßig maßgeschneiderte Jobangebote, die perfekt zu Ihrem Profil passen.

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Heiko Wohlgemuth
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