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Wie meldet man sich richtig krank?

Krankmeldung oder AU

Wie meldet man sich richtig krank

Wie melde ich mich richtig krank?

Die Kollegen sind krankge­schrieben, die Abteilungen sind dünn besetzt und am laufenden Band ist ein Husten zu hören - jetzt hat es auch Sie erwischt! Die Erkältungs­saison ist da und damit stellt sich Ihnen auch die lästige Frage: „Wie meldet man sich richtig krank?“ Wir wollen Ihnen sagen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich richtig bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden, damit Sie keinen Stress haben und genesen können.

Wie meldet man sich richtig krank?

Der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und der AU

Wenn Sie krank sind, melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber ab und bleiben Sie
daheim. Also rufen oder schreiben eine Mail zu frühest­mög­lichen Zeitpunkt eine
Nachricht an Ihren Arbeitgeber - besser noch die zuständige Personal­ab­teilung.
Die Krankmeldung ist also nur Ihre Meldung bei Ihrem Arbeitgeber, mit der Sie
aussagen, dass Sie heute nicht zur Arbeit kommen.

Erst ab dem vierten Tag der Krankmeldung brauchen Sie eine
Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung (AU) – diese ist auch als "Attest", "Krankschreibung" oder
"Gelber Zettel" bekannt. Eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung bekommen Sie von einem Arzt, nachdem dieser Ihre Krankheit diagnos­tiziert hat. Sie erhalten ein Schriftstück, auf dem die Dauer Ihres Arbeits­ausfalls und die Unterschrift des Arztes vermerkt sind. Die genaue Erkrankung muss in der Krankschreibung nicht vermerkt sein!

Seit dem 01.01.2023 muss die Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung nicht mehr zwingend in Papierform übermittelt
werden, sondern kann auch digital eingereicht werden. Die elektro­nische
Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung (eAU) hat den Vorteil, dass die Kranken­kassen bereits ab der Ausstellung der Krankschreibung in der Arztpraxis Bescheid wissen. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber anfragen, ob die Krankschreibung eingegangen ist und noch einmal die erwartete Dauer der Krankschreibung ankündigen.

Die formale Krankmeldung

Es gibt keine klaren Formalien, nach denen Sie sich richten müssen. Allerdings kann es sein, dass es in Ihrem Unternehmen eine klare Regelung gibt. Diese Regelungen können für Sie sogar verpflichtend sein, wenn diese im Vertrag festge­halten werden. In diesem Fall sollten Sie sich an Ihre Personal­ab­teilung wenden, um zu klären, in welcher Form die Krankmeldung eingereicht werden soll.

In der Regel reicht es, wenn Sie sich telefonisch melden, eine Mail schreiben oder, sofern Sie ein internes Chat-Tool nutzen, dort eine Nachricht an die Personal­ab­teilung schreiben. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber am frühest­mög­lichen Zeitpunkt von Ihrer Abwesenheit erfahren muss, damit die Lohnfort­zahlung über die Kranken­kassen abgewickelt werden kann. In der Regel werden Sie während des Gespräches noch einmal darauf hingewiesen, ob und ab wann Sie eine ärztliche Krankschreibung brauchen.

Ab wann muss man sich krankmelden?

Wir leben in Deutschland und daher gibt es eine klare Regelung dafür, ab wann man sich
krankmelden muss. Das sogenannte Entgelt­fort­zah­lungs­gesetz (EntgFG) regelt in §5 „Anzeige- und
Nachweis­pflichten“ Satz 1 Folgendes:

„Der Arbeit­nehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeits­un­fä­higkeit und deren
voraus­sichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
“

Demnach müssen Sie ab dem ersten Krankheitstag Ihre Arbeits­un­fä­higkeit so früh es einem möglich ist, bei seinem Arbeitgeber melden. Dabei ist es
nur ratsam die Krankmeldung auf mehr als nur einem Weg zu übermitteln, falls die
Kontakt­aufnahme nicht sofort geklappt hat. So stellen Sie auch sicher, dass Ihre Entgelt­fort­zahlung reibungslos fortläuft.

Vorlage für eine Krankmeldung

Damit Sie wissen, wie Sie sich krankmelden müssen, haben wir Ihnen eine
einfache, aber ausrei­chende Vorlage einer Krankmeldung vorfor­muliert. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich ebenfalls telefonisch bei Ihrem Arbeit­ge­ber­melden, damit es nicht zu unnötigen Verzöge­rungen bei der Fortzahlung Ihres Kranken­geldes gibt.

 

[Betreff] Krankmeldung – (Ihr Name) – (Datum)

Sehr geehrte/r (Ansprech­person im Unternehmen),

hiermit informiere ich Sie über meine Erkrankung. Demzufolge werde ich heute nicht zur Arbeit erscheinen. Eine Krankschreibung lasse ich Ihnen schnellst­möglich zukommen und informiere Sie dementsprechend über meinen Arbeits­ausfall.

Mit freund­lichen Grüßen

(Ihr Name)

Die Krankschreibung verlängern

Sie sind noch nicht wieder genesen, aber Ihre Krankschreibung ist ausgelaufen, was müssen Sie tun? Wenn Sie sich noch nicht gesund fühlen, müssen Sie sich Ihre Arbeits­un­fä­higkeit mit einer Folgebe­schei­nigung Ihrer AU oder eAU attestieren lassen. Um eine Folgebe­schei­nigung zu erhalten, müssen Sie erneut Kontakt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aufnehmen. Gegebe­nenfalls müssen Sie erneut in die Praxis gehen und sich untersuchen lassen. Haben Sie eine Folgebe­schei­nigung attestiert bekommen, erhält Ihre Krankenkasse eine Benach­rich­tigung. Alles was Sie jetzt tun müssen, ist Ihren Arbeitgeber über Ihren weiteren Arbeits­ausfall zu informieren und sich zur Genesung nachhause begeben. Solange Sie krankge­schrieben sind, also einen "Gelben Schein" haben Sie weiterhin Anspruch auf eine Lohnfort­zahlung.

Sie sind wieder gesund, aber noch krankge­schrieben, was nun?

Müssen Sie wieder arbeiten, wenn Sie zwar gesund, aber noch krankge­schrieben sind? Nein, aber Sie können. Wenn Sie wieder gesund sind, obwohl Sie länger krankge­schrieben sind, können Sie früher zum Arbeitsplatz zurück­kehren. In diesem Fall sind Sie ganz normal unfall- und kranken­ver­sichert. Allerdings laufen Sie Gefahr eine Krankheit zu verschleppen, was zu einem erneuten Arbeits­ausfall führen kann. Daher sollten Sie sich immer ausreichend Zeit nehmen, um gesund zu werden. Nur so können Sie wieder richtig Leistung zeigen.

Wie meldet man sich richtig krank

Gute Besserung!

Wir hoffen, dass Sie schnell wieder genesen und dass Ihnen dieser Beitrag dabei geholfen hat heraus­zu­finden, wie man sich richtig krank meldet. So können Sie und Ihr Arbeitgeber entspannt bleiben und sich auf Ihre Genesung interes­sieren.

Fazit: Früh melden, gesund werden

Bei Krankheit informieren Sie Ihren Arbeitgeber ab dem ersten Tag, so früh wie möglich. Meist reicht ein Anruf, eine E-Mail oder eine Chat-Nachricht. Es sei denn, Ihr Unternehmen regelt das anders. Die Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung brauchen Sie erst ab dem vierten Tag. Seit 2023 gibt es sie auch digital als eAU. Wer länger krank ist, braucht eine Folgebe­schei­nigung. Danach zählt nur eins: richtig gesund werden.

Autor Heiko Wohlgemuth
Heiko Wohlgemuth
Gründer von karrieremag.de

„Kein Ausbil­dungsplatz in Deutschland soll unbesetzt bleiben.“

Veröffentlicht: 20.02.2024

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