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Wie meldet man sich richtig krank?

Krankmeldung oder AU

Wie meldet man sich richtig krank

Wie melde ich mich richtig krank?

Die Kollegen sind krankgeschrieben, die Abteilungen sind dünn besetzt und am laufenden Band ist ein Husten zu hören - jetzt hat es auch Sie erwischt! Die Erkältungssaison ist da und damit stellt sich Ihnen auch die lästige Frage: „Wie meldet man sich richtig krank?“ Wir wollen Ihnen sagen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich richtig bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden, damit Sie keinen Stress haben und genesen können.

Wie meldet man sich richtig krank?

Der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und der AU

Wenn Sie krank sind, melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber ab und bleiben Sie
daheim. Also rufen oder schreiben eine Mail zu frühestmöglichen Zeitpunkt eine
Nachricht an Ihren Arbeitgeber - besser noch die zuständige Personalabteilung.
Die Krankmeldung ist also nur Ihre Meldung bei Ihrem Arbeitgeber, mit der Sie
aussagen, dass Sie heute nicht zur Arbeit kommen.

Erst ab dem vierten Tag der Krankmeldung brauchen Sie eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – diese ist auch als "Attest", "Krankschreibung" oder
"Gelber Zettel" bekannt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen Sie von einem Arzt, nachdem dieser Ihre Krankheit diagnostiziert hat. Sie erhalten ein Schriftstück, auf dem die Dauer Ihres Arbeitsausfalls und die Unterschrift des Arztes vermerkt sind. Die genaue Erkrankung muss in der Krankschreibung nicht vermerkt sein!

Seit dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr zwingend in Papierform übermittelt
werden, sondern kann auch digital eingereicht werden. Die elektronische
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Vorteil, dass die Krankenkassen bereits ab der Ausstellung der Krankschreibung in der Arztpraxis Bescheid wissen. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber anfragen, ob die Krankschreibung eingegangen ist und noch einmal die erwartete Dauer der Krankschreibung ankündigen.

Die formale Krankmeldung

Es gibt keine klaren Formalien, nach denen Sie sich richten müssen. Allerdings kann es sein, dass es in Ihrem Unternehmen eine klare Regelung gibt. Diese Regelungen können für Sie sogar verpflichtend sein, wenn diese im Vertrag festgehalten werden. In diesem Fall sollten Sie sich an Ihre Personalabteilung wenden, um zu klären, in welcher Form die Krankmeldung eingereicht werden soll.

In der Regel reicht es, wenn Sie sich telefonisch melden, eine Mail schreiben oder, sofern Sie ein internes Chat-Tool nutzen, dort eine Nachricht an die Personalabteilung schreiben. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber am frühestmöglichen Zeitpunkt von Ihrer Abwesenheit erfahren muss, damit die Lohnfortzahlung über die Krankenkassen abgewickelt werden kann. In der Regel werden Sie während des Gespräches noch einmal darauf hingewiesen, ob und ab wann Sie eine ärztliche Krankschreibung brauchen.

Ab wann muss man sich krankmelden?

Wir leben in Deutschland und daher gibt es eine klare Regelung dafür, ab wann man sich
krankmelden muss. Das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt in §5 „Anzeige- und
Nachweispflichten“ Satz 1 Folgendes:

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren
voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Demnach müssen Sie ab dem ersten Krankheitstag Ihre Arbeitsunfähigkeit so früh es einem möglich ist, bei seinem Arbeitgeber melden. Dabei ist es
nur ratsam die Krankmeldung auf mehr als nur einem Weg zu übermitteln, falls die
Kontaktaufnahme nicht sofort geklappt hat. So stellen Sie auch sicher, dass Ihre Entgeltfortzahlung reibungslos fortläuft.

Vorlage für eine Krankmeldung

Damit Sie wissen, wie Sie sich krankmelden müssen, haben wir Ihnen eine
einfache, aber ausreichende Vorlage einer Krankmeldung vorformuliert. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich ebenfalls telefonisch bei Ihrem Arbeitgebermelden, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Fortzahlung Ihres Krankengeldes gibt.

 

[Betreff] Krankmeldung – (Ihr Name) – (Datum)

Sehr geehrte/r (Ansprechperson im Unternehmen),

hiermit informiere ich Sie über meine Erkrankung. Demzufolge werde ich heute nicht zur Arbeit erscheinen. Eine Krankschreibung lasse ich Ihnen schnellstmöglich zukommen und informiere Sie dementsprechend über meinen Arbeitsausfall.

Mit freundlichen Grüßen

(Ihr Name)

Die Krankschreibung verlängern

Sie sind noch nicht wieder genesen, aber Ihre Krankschreibung ist ausgelaufen, was müssen Sie tun? Wenn Sie sich noch nicht gesund fühlen, müssen Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit mit einer Folgebescheinigung Ihrer AU oder eAU attestieren lassen. Um eine Folgebescheinigung zu erhalten, müssen Sie erneut Kontakt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aufnehmen. Gegebenenfalls müssen Sie erneut in die Praxis gehen und sich untersuchen lassen. Haben Sie eine Folgebescheinigung attestiert bekommen, erhält Ihre Krankenkasse eine Benachrichtigung. Alles was Sie jetzt tun müssen, ist Ihren Arbeitgeber über Ihren weiteren Arbeitsausfall zu informieren und sich zur Genesung nachhause begeben. Solange Sie krankgeschrieben sind, also einen "Gelben Schein" haben Sie weiterhin Anspruch auf eine Lohnfortzahlung.

Sie sind wieder gesund, aber noch krankgeschrieben, was nun?

Müssen Sie wieder arbeiten, wenn Sie zwar gesund, aber noch krankgeschrieben sind? Nein, aber Sie können. Wenn Sie wieder gesund sind, obwohl Sie länger krankgeschrieben sind, können Sie früher zum Arbeitsplatz zurückkehren. In diesem Fall sind Sie ganz normal unfall- und krankenversichert. Allerdings laufen Sie Gefahr eine Krankheit zu verschleppen, was zu einem erneuten Arbeitsausfall führen kann. Daher sollten Sie sich immer ausreichend Zeit nehmen, um gesund zu werden. Nur so können Sie wieder richtig Leistung zeigen.

Wie meldet man sich richtig krank

Gute Besserung!

Wir hoffen, dass Sie schnell wieder genesen und dass Ihnen dieser Beitrag dabei geholfen hat herauszufinden, wie man sich richtig krank meldet. So können Sie und Ihr Arbeitgeber entspannt bleiben und sich auf Ihre Genesung interessieren.

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Heiko Wohlgemuth
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