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So führt man ein Berichtsheft

Damit die Ausbilder mit dir zufrieden sind!

Symbolbild: So führt man ein Berichtsheft

Dein Berichtsheft: So führen Sie es richtig

Als Azubi ist es Ihre Pflicht, ein Berichtsheft als Ausbil­dungs­nachweis zu führen. Auch wenn es zunächst wie eine mühsame Aufgabe erscheint, ist es tatsächlich nicht so schlimm, wie es klingt. Lassen Sie uns erklären, was ein Berichtsheft ist, warum es geführt werden muss und wie es Ihnen nicht nur helfen, sondern auch Freude bereiten kann – ja, Sie haben richtig gelesen, Freude!

Was ist ein Ausbil­dungs­nachweis und was bringt das?

Der Ausbil­dungs­nachweis bietet eine detail­lierte Darstellung deiner Lerninhalte während der Ausbil­dungszeit. In Ihrem Berichtsheft dokumen­tieren Sie Ihren Lernfort­schritt und halten fest, welche Kenntnisse und Fähigkeiten Ihnen während der Ausbildung vermittelt wurden.

Wenn er korrekt geführt wird, kann das Berichtsheft Auszubil­denden eine große Hilfe bei der Prüfungs­vor­be­reitung sein. Allerdings sind viele Azubis oft unsicher, wie die Notizen aussehen müssen und was genau einzutragen ist. Der Zweck des Ausbil­dungs­nach­weises, die richtige Führung und die Schritte im Falle eines Verlustes – wir liefern dir die notwendigen Informa­tionen.

Welche Funktion hat der Ausbil­dungs­nachweis?

In Deutschland sind Auszubildende verpflichtet, einen Ausbil­dungs­nachweis zu führen, wie es der § 13 Nr. 7 des Berufs­bil­dungs­ge­setzes vorschreibt. Dieses Berichtsheft dient als detail­lierte Dokumen­tation des Ausbil­dungs­verlaufs und -fortschritts und ist somit ein unverzichtbares Instrument nicht nur für die Auszubil­denden selbst, sondern auch für die Ausbilder, die Berufs­schule und die Erziehungs­be­rech­tigten.

Die Bedeutung des Ausbil­dungs­nach­weises steht fast auf einer Stufe mit dem Ausbil­dungs­zeugnis. Er ist nicht nur eine Eintrittskarte zur Abschluss­prüfung, sondern auch ein wertvolles Werkzeug zur Reflexion und Vorbereitung auf Prüfungen, indem er es ermöglicht, Ausbil­dungs­inhalte zu wiederholen und zu festigen.

Darüber hinaus kann das Berichtsheft auch eine Quelle der Freude sein. Ähnlich wie Fotos von Freunden, die schöne Erinne­rungen wachrufen, kann das Durchblättern des Berichtshefts in späteren Jahren ein Lächeln auf die Lippen zaubern, wenn man liest, wie man zum ersten Mal einen Arbeits­prozess erlernt hat. Es ist eine Brücke in die Vergan­genheit, die nicht nur nostal­gische Gefühle weckt, sondern auch zeigt, wie weit man seitdem gekommen ist. So wird das Berichtsheft zu einem persön­lichen Archiv des Lernens und Wachsens.

Häufige Fragen und Antworten zum Ausbil­dungs­nachweis

Ist der Ausbil­dungs­nachweis Pflicht?

Ja, ein Ausbil­dungs­nachweis ist verpflichtend, wenn dies in der Ausbil­dungs­ordnung festgelegt ist. Das Berufs­bil­dungs­gesetz (BBiG) verlangt dies in § 13 Nr. 7. Diese Regelung gilt allerdings ausschließlich für betriebliche oder duale Ausbil­dungen. Bei einer rein schulischen Ausbildung kann diese Pflicht entfallen - dies  sollte vor Ort mit den zuständigen Ausbildern geklärt werden. Im Rahmen des dualen Ausbil­dungs­systems ist der Ausbil­dungs­nachweis jedoch eine unabdingbare Bedingung für die Zulassung zur Abschluss­prüfung.

Wem gehört der Ausbil­dungs­nachweis?

Der Ausbil­dungs­betrieb ist verpflichtet, seinem Auszubil­denden bei Ausbil­dungsstart das Berichtsheft kostenlos zur Verfügung zu stellen. In dem Moment, in dem Sie die Ausbil­dungs­nachweise erbringen und das Heft mit Notizen füllen, geht es in Ihren Eigentum über. Dennoch können Ausbilder eine Einsicht in das Berichtsheft verlangen, um den Lernstand der Azubis zu überprüfen.

Was wird im Ausbil­dungs­nachweis festge­halten?

Der Ausbil­dungs­nachweis deckt die beiden zentralen Orte Ihrer Ausbildung ab: den Betrieb und die Berufs­schule. Entsprechend schreiben Sie alles hinein, was Sie dort lernen, welche Tätigkeiten Sie ausführen, welche Hinweise Ihnen der Ausbilder gibt. Je nach Umfang des Berichts­heftes steht Ihnen unterschiedlich viel Platz für Formulie­rungen zur Verfügung.
TIPP: Arbeiten Sie täglich in Ihrem Berichtsheft. Zum einen geht das Schreiben in die Routine über, sodass Sie es nicht vergessen. Zum anderen erleichtern Sie sich das Lernen für die Prüfungen massiv. Gute Aufzeich­nungen sind Ihre beste Hilfe für gute Noten.

Wie lange ist das Berichtsheft zu führen?

Die Führung des Berichtshefts ist ein wesent­licher Bestandteil der Ausbildung und muss bis zum offiziellen Ende fortgeführt werden. Das bedeutet, dass selbst nach der Einreichung oder dem Hochladen des Berichtshefts mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschluss­prüfung, die Dokumen­tation weiterhin erfolgen muss. Sollte sich das Ausbil­dungsende aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung verschieben, verlängert sich dementsprechend auch die Pflicht zur Führung des Berichtshefts.

Was machen Sie bei Verlust des Berichtshefts?

Wenn Sie Ihren Ausbil­dungs­nachweis verlieren, stehen Ihnen zwei Optionen offen: Erstens, suchen Sie noch einmal gründlich. Sollte dies erfolglos bleiben, müssen Sie den unange­nehmen Schritt gehen und Ihren Ausbilder über den Verlust informieren. Im schlimmsten Fall ist es notwendig, Ihr Berichtsheft komplett zu rekonstruieren. Hierbei können Sie Ihren Ausbilder oder Kollegen bezüglich der betrieb­lichen Abläufe befragen. Für die Unterrichts­inhalte der Berufs­schule könnten Ihre Mitschüler Unterstützung bieten. Abschließend ist es entscheidend, dass Ihr Ausbilder alle Eintra­gungen überprüft und abzeichnet. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Berichtsheft immer ordentlich geführt wird. Ein schlampiger Umgang zeugt nicht von Profes­sio­nalität.

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Was muss im Ausbil­dungs­nachweis stehen?

Inhaltlich deckt der Ausbil­dungs­nachweis drei Bereiche ab, die die Azubis festhalten sollen:

  • Arbeiten und Tätigkeiten, die die Lehrlinge im Ausbildungsbetrieb erledigt haben
  • Unterweisungen durch einen Ausbilder, im Unterricht, im Betrieb sowie die Teilnahme an Schulungen
  • Themen, die in der Berufsschule behandelt wurden müssen genannt und ggf. ausführlich beschrieben werden.

Kurzum, der Ausbil­dungs­nachweis gibt einen Überblick darüber, was der oder der oder die Auszubildende bisher gelernt hat. Jedem Azubi ist dringend anzuraten, das Berichtsheft ordentlich zu führen. Geschieht das nicht, handelt es sich um eine Verletzung des Ausbil­dungs­ver­trages. Das kann sogar dazu führen, dass der Auszubildende nicht zur Prüfung zugelassen wird.
Achtung: In einigen Ausbil­dungs­berufen ist vorgesehen, das Berichtsheft nicht erst zur Abschluss­prüfung, sondern bereits zur Zwischen­prüfung vorzulegen. Ein Grund mehr, das Heft von Beginn an ordentlich zu führen.

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Formen des Ausbil­dungs­nach­weises

Die Industrie- und Handels­kammern (IHK) haben Leitlinien heraus­gegeben, die Auszubil­denden als Orientie­rungshilfe dienen, wenn sie ein Berichtsheft anlegen. Es existieren verschiedene Typen von Einträgen für ein Berichtsheft:

Tagesbericht:
Die wesent­lichen Tätigkeiten des Tages werden hier in Stichpunkten festge­halten. Diese Einträge sollten täglich vorgenommen werden, da es schnell geht und lästig ist, sich am Freitag daran zu erinnern, was man am Montag gemacht hat.

Wochen­bericht:
Eine wöchentliche Übersicht der Hauptak­ti­vitäten ist hier ausreichend. Hierfür sollte man sich ein wenig Zeit nehmen, und die Woche Revue passieren lassen.

Monats­bericht:
Diese Berichtsform ist detail­lierter, da der Auszubildende einmal monatlich die wichtigsten Ereignisse der vergangenen Wochen zusammenfasst. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die Informa­tionen ordentlich festzu­halten. Relevante Ereignisse sollten ausführlich beschrieben werden.

Abteilungs­bericht:
Neben dem Tages- und Wochen­bericht ist dieser Bericht zu erstellen. Erhalten Auszubildende Einblicke in verschiedene Abteilungen, sollten sie ihre Erfahrungen in einem Abteilungs­bericht dokumen­tieren. Auch hierbei sollte man sich Mühe geben, da man im Zweifel direkt einen guten Eindruck in einer der besuchten Abteilungen hinter­lassen kann.

Der Ausbil­dungs­betrieb legt fest, ob der Ausbil­dungs­nachweis täglich, wöchentlich oder monatlich zu führen ist.
Noch ein Tipp: Machen Sie sich täglich Notizen. Dies erleichtert das Erinnern und spart im Vergleich zum wöchent­lichen oder monatlichen Verfassen Zeit. Es dauert nicht lange, ist aber ungemein hilfreich.

Kontrolle des Berichts­heftes

Es ist wichtig, dass Auszubildende ihren Ausbil­dungs­nachweis sorgfältig führen und diesen regelmäßig, mindestens einmal im Monat, den Ausbildern zur Kontrolle vorlegen. Minder­jährige Auszubildende sind verpflichtet, das Berichtsheft viertel­jährlich ihren Erziehungs­be­rech­tigten zu zeigen. Zudem muss der Nachweis auf Anforderung der Berufs­schule jederzeit bereit­ge­stellt werden können - gewissen­haftes Führen des Berichts­heftes lohnt sich also.

Ausbilder sind verant­wortlich für die regelmäßige Überprüfung des Berichtshefts und bestätigen dies üblicherweise mit ihrer Unterschrift. Entdecken sie Unstim­mig­keiten oder Verbes­se­rungs­po­tenzial, weisen sie den Auszubil­denden darauf hin und bieten konstruktive Vorschläge an, um zukünftige Einträge zu optimieren. So können Sie sich und anderen Auszubil­denden das Ausfüllen des Berichts­heftes erleichtern.

Tipps für das Berichtsheft

Obwohl das Führen eines Ausbil­dungs­nach­weises für viele Auszubildende lediglich als lästige Pflicht empfunden wird, gibt es auch gute Nachrichten: Das Berichtsheft muss nicht in der Freizeit ausgefüllt werden! Da die Aufzeich­nungen zur Ausbildung als Arbeitszeit gelten, können Sie den Nachweis problemlos während der Arbeitszeit im Betrieb anfertigen. Hier sind einige Hinweise und Tipps dazu:

Art

Entscheiden Sie zunächst, ob Sie den Ausbil­dungs­nachweis digital oder in schrift­licher Form (auf Papier) führen möchten. Manche Ausbil­dungs­be­triebe bieten ihren Auszubil­denden Vorlagen für den analogen Nachweis an. Bei der Wahl der digitalen Variante sollten Sie alle Optionen sorgfältig abwägen, da je nach Umfang und Funktionen Kosten anfallen können. Betriebe sind nicht verpflichtet Ihnen ein digitales Berichtsheft zur Verfügung zu stellen, dennoch können sie es Ihnen anbieten.

Disziplin

Ein regelmäßiges Führen des Nachweises ist unerlässlich! Auszubildende, die sich frühzeitig angewöhnen, ihr Berichtsheft mindestens einmal pro Woche zu aktuali­sieren, entwickeln eine nützliche Routine. Diese Regelmä­ßigkeit fördert die Übung und beschleunigt den Prozess des Ausfüllens. Zudem ist es einfacher, täglich oder wöchentlich Ereignisse festzu­halten, als sich nach Monaten an Details zu erinnern.

Stil

Kurze, stichpunkt­artige Einträge, die das Gelernte zusammen­fassen, sind in der Regel ausreichend. Eine Faustregel ist etwa eine DIN A4-Seite pro Woche. Notieren Sie auch die Dauer der jeweiligen Tätigkeiten.

Tätigkeiten

In das Berichtsheft gehören alle mit der Ausbildung verbundenen Aktivitäten. Lassen Sie sich nicht verunsichern und notieren Sie zunächst alles, was Ihnen in den Sinn kommt. Beschreiben Sie genau, wenn Sie mit einer neuen Maschine gearbeitet haben, ebenso für neue Computer­pro­gramme oder unterschiedliche Produkt­gruppen des Unternehmens. Auch Schulungen und Präsen­ta­tionen, die im Betrieb stattfinden, sollten aufgeführt werden.

Details

Zu Beginn der Ausbildung kann es eine Heraus­for­derung sein, den Ausbil­dungs­nachweis zu führen, besonders wenn die Auszubil­denden nur wenige Aufgaben eigenständig ausführen dürfen. Es ist jedoch zulässig, ähnliche Aufgaben im Berichtsheft zu dokumen­tieren. Das Hervorheben der feinen Unterschiede zwischen den einzelnen Tätigkeiten kann bei Ihrem Ausbilder einen positiven Eindruck hinter­lassen und hilft Ihnen dabei die Seiten des Nachweises zu füllen.

Visuelles

In Bezug auf das Visuelle: Ein Berichtsheft muss nicht ausschließlich aus Text bestehen. Fotos (nach vorheriger Genehmigung durch den Ausbil­dungs­betrieb), Grafiken oder Skizzen können illustrieren, was die Auszubil­denden in der jeweiligen Woche gelernt haben. Bei der Führung eines digitalen Ausbil­dungs­nach­weises besteht die Möglichkeit, dies direkt am Computer zu erledigen oder eine handge­zeichnete Skizze zu fotogra­fieren und in das Dokument einzufügen. Mit guten Bildern können Sie den gesamten Eindruck Ihres Berichts­heftes deutlich aufwerten - nutzen Sie also diese Möglichkeit.

Viel Erfolg mit dem Berichtsheft!

Wir hoffen, dass wir Ihnen ein paar nützliche Informa­tionen zum Thema Ausbil­dungs­nachweis an die Hand geben konnten. Es ist immer unser Ziel, wertvolles Wissen zu vermitteln, und wir hoffen, dass uns das auch diesmal gelungen ist. Abschließend wollen wir noch einmal an Sie appellieren, dass Sie Ihr Berichtsheft tatsächlich gewissenhaft führen, da es Ihnen die Ausbildung so sehr viel leichter und angenehmer gestaltet.

Fazit: Täglich ein paar Zeilen

Das Berichtsheft ist Ihr Ausbil­dungs­nachweis und Pflicht nach dem Berufs­bil­dungs­gesetz. In der dualen Ausbildung ist es Voraus­setzung für die Zulassung zur Abschluss­prüfung. Darin stehen Tätigkeiten im Betrieb, Unterwei­sungen und Themen der Berufs­schule. Sie dürfen es während der Arbeitszeit führen. Kurze Stichpunkte reichen meist aus. Mindestens einmal im Monat legen Sie es Ihrem Ausbilder vor. Schreiben Sie täglich ein paar Zeilen. Das spart Zeit und hilft beim Lernen.

Autor Heiko Wohlgemuth
Heiko Wohlgemuth
Gründer von karrieremag.de

„Kein Ausbil­dungsplatz in Deutschland soll unbesetzt bleiben.“

Veröffentlicht: 02.02.2024

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