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Abkürzungen in der Gehaltsabrechnung
Wissen, was man wirklich bekommt

Was in Ihrer Gehaltsabrechnungen steht
Auf Ihren Gehaltsabrechnungen und auf Ihrem Gehaltszettel finden Sie zuweilen manch kryptische Abkürzungen, die im feinsten Beamtendeutsch ganz unmissverständlich zu verstehen sind. Wir haben Ihnen alphabetisch aufgelistet, wofür die Abkürzungen stehen.
Jeder sollte Business-Knigge-Regeln kennen
- A = Abfindung Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die Sie im Falle einer Kündigung erhalten können.
- AV = Arbeitslosenversicherung Sie müssen 3% Ihres Gehalts an die Versicherung zahlen, damit Sie Falle einer Arbeitslosigkeit eine Versorgung erhalten können.
- BGRS = Beitragsgruppenschlüssel Dabei handelt es sich um einen numerischen Schlüssel, den Sozialversicherungen benötigen.
- E = Einmalbezug Bezieht sich auf unregelmäßige Zahlungen wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
- GB = Gesamtbrutto Das Bruttogehalt umfasst alle vermögenswirksamen Leistungen, Zuschläge und Zulagen, aber auch geldwerte Vorteile und pauschal versteuerte Lohnbestandteile. Es ist nicht dasselbe wie das Steuerbrutto.
- H = Hinzurechnungsbetrag Gehen Sie mehr als nur einer Tätigkeit nach, wird bei Ihnen die Mehrfachbeschäftigung angewendet. Dieser Vorgang muss über das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beim Finanzamt gemeldet werden.
- J = Bestandteil des Gesamtbruttos Diese Beträge werden zum Gesamtbrutto dazugezählt.
- Ki.Frbtr. = Kinderfreibetrag Dieser Betrag wird von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen und mindert somit die Einkommenssteuerlast. Ein Anspruch besteht meist bis zum 18. Lebensjahr der Kinder.
- KiSt = Kirchensteuer Mitglieder einer Religionsgemeinschaft zahlen bis zu neun Prozent Kirchensteuer.
- KK = Krankenkasse Hier ist die Krankenkasse der Arbeitnehmer*innen eingetragen.
- KK % = Maßgeblicher Beitragssatz zur Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag Hier wird der genaue Beitragssatz inklusive des Zusatzbeitrages angegeben.
- KV = Krankenversicherung Die 14,6 Prozent des Beitrages werden paritätisch von Arbeitnehmer*innen und dem Arbeitgeber gezahlt.
- L = Laufender Bezug Hierunter versteht man alle regelmäßigen Zahlungen des Arbeitgebers wie bspw. das Gehalt, oder schwankende Bezüge wie Provisionen o.Ä..
- LSt = Lohnsteuer Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse, in der die Arbeitnehmer*innen eingetragen sind.
- M = Mehrjährige Versteuerung Tätigkeiten, die länger als 12 Monate anhalten, werden mit der mehrjährigen Versteuerung auf Vergütungen versteuert. Diese tritt in Kraft, falls eine andere Form der Besteuerung teurer wäre.
- N = Nachberechnung Mit der Nachberechnung können Fehler in der Entgeltabrechnung des Vormonats korrigiert werden.
- MFB = Mehrfachbeschäftigung Sind Arbeitnehmer*innen in mehr als einem Unternehmen beschäftigt, gehen Sie einer sogenannten Mehrfachbeschäftigung nach.
- PGRS = Personengruppenschlüssel Mit dem PGRS werden Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses angegeben. Diese Besonderheiten können beispielsweise Festanstellung, Praktika oder Ausbildungen sein.
- PV = Pflegeversicherung Dieser Anteil wird oftmals zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen und beträgt 2,55 Prozent. Die andere Hälfte zahlen die Arbeitnehmer*innen.
- RV = Rentenversicherung Für die Rentenversicherung müssen monatliche 18,6 Prozent gezahlt werden. Diesen Betrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in zu gleichen Teilen.
- S = Sonstiger Bezug Siehe Einmalbezug.
- St = Steuer-Brutto Bezieht sich auf das tatsächliche Gehalt samt Ihrer Einmalbezüge und den geldwerte Vorteilen. Zusammen ergeben sie das Steuer-Brutto.
- Steuer-ID = Persönliche Steuer-Identifikationsnummer Die elfstellige Nummer identifiziert Sie und wird Ihnen dauerhaft vom Finanzamt zugeteilt.
- StKl = Steuerklasse Die Steuerklasse gibt an, wie an, wie hoch der der Lohnsteuerbetrag ausfällt.
- SV = Sozialversicherung Zu den Sozialversicherungen gehören Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung. Das monatliche Einzahlen berechtigt Sie zur Inanspruchnahme im Bedarfsfall.
- Um = Umlageverfahren Beschreibt das Verfahren, mit dem die Sozialversicherungen finanziert werden.
- V = Vorjahr Ist das Jahr vorher (ggf. vor der Anstellung).
- VKZ = Verarbeitungskennzeichen Hierbei handelt es sich um ein dreistellige, alphanumerische Kennzeichen, das die Verarbeitungsverläufe in der Buchhaltung ermöglicht.
- W = Wertguthaben Ist ein Guthaben, das sich bspw. auf einem Zeitwertkonto (Arbeitszeitkonto) angesammelt hat und für die Freistellung in die Elternzeit oder den Vorruhestand genutzt werden kann.
- Z = Einschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose Kinderlose Paare müssen einen zusätzlichen Beitrag zu den regulären Pflegeversicherungsbeiträgen für die Pflegeversicherung zahlen, da sie selbst keine Einzahler in das Sozialsystem produziert haben.

Bescheid wissen, hilft enorm
Jetzt sind Sie bestens informiert über die Details Ihrer Gehaltsabrechnung. Sie können sich nun mit vollstem Vertrauen Ihren Unterlagen widmen.
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