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Eine Steuer­erklärung während Ausbildung

Geld vom Staat zurück­be­kommen

Steuererklärung in der Ausbildung machen

Steuer­erklärung? Kein schönes Thema, oder?

In diesem Beitrag wollen wir dir kurz erklären, worauf du achten solltest, wenn du deine erste Steuer­erklärung während der Ausbildung erstellen willst – sofern das ganze Thema überhaupt relevant ist. Also wollen wir nicht lange drum herumreden, sondern sagen dir einfach, worum es geht.

Keine Sorge, es ist alles nicht so schwer

Den allermeisten Leuten geht es gleich: „Steuern bezahlen? Gibt schönere Sachen“ Und dennoch müssen wir es alle tun, damit Straßen saniert, Schulen gebaut und Menschen im öffent­lichen Dienst bezahlt werden können. Natürlich gibt es noch viele weitere Verwen­dungs­zwecke.

Einmal im Jahr kannst du eine s.g. „Steuer­erklärung“ machen. Dadurch kannst du dem Finanzamt gegenüber darlegen, warum du weniger Steuern zahlen willst. Wird dem stattgegeben, bekommst du eine Rückerstattung. Auch, wenn du in der Ausbildung bist kannst du eine Steuer­erklärung erstellen und somit mehr Geld für deine freie Verfügung behalten.

Deswegen solltest du dich mit dem Thema befassen. Es gibt verschiedene Arten die eigene Steuer­erklärung zu erstellen. Programme, CDs, Apps und Profis. Alle haben ihre Vor- und Nachteile. Man kann sich zwar auch an Fachleute – Steuer­berater – wenden, allerdings ist dies meist teuer und deren Kanzleien sind in der Regel absolut ausgelastet. Mit Apps und Online-Tools ist das alles aber auch machbar und gar nicht so schwer, wie du jetzt vielleicht noch denkst. Schritt für Schritt wirst du durch den gesamten Prozess geleitet.

Steuererklärung in der Ausbildung machen

Die Rückerstattung während deiner Ausbildung

Wenn du deine Ausbildung anfängst – egal, ob in einem Ausbil­dungs­betrieb oder im Studium – kann es sein, dass dein Gehalt so gering ausfällt, dass du keine Steuern zahlen musst. Dann kannst du natürlich auch keine Steuern zurück­er­stattet bekommen. Allerdings kannst du deine Ansprüche auch rückwirkend gültig machen. Das heißt, dass du dir beispielsweise Werbungs­kosten (lohnt meist erst ab mehr als 1.000€), die du bei der Ausbil­dungs­platzsuche hattest, nach Abschluss deiner Ausbildung erstatten lassen kannst. Dasselbe gilt für Lernma­terial, wie Bücher oder Laptops, die du zum Lernen in der Ausbildung brauchst. Merke also: Die Rechnungen immer gut aufbewahren.

Auch sogenannte Sonder­ausgaben oder ein Verlust­vortrag kannst du in deiner Steuer­erklärung geltend machen, um deine Steuerlast zu senken. Sonder­kosten kannst du beispielsweise dann angeben, wenn du für deine Erstaus­bildung zahlen musst, was fürs Studium oftmals der Fall ist. Wenn du keine Steuern gezahlt hast, weil dein Gehalt zu gering war (weniger als 946€/Monat oder 8.652/Jahr), kannst du ggf. trotzdem einen Verlust­vortrag einbringen.

Folgendes kannst du unter anderem absetzen:

  • Fahrten
    • Die Hinfahrt zum Ausbildungsbetrieb (einfache Fahrt) kann mit 30 Cent/Kilometer abgesetzt werden. Hin- und Rückfahrten zur Berufsschule können ebenfalls mit 30 Cent/Kilometer abgesetzt werden.
  • Lernmittel
    • Pauschal 80€ oder voll absetzungsfähig bei Vorlage der Rechnung.
  • Arbeitsmittel
    • Pauschal 110€ für Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber nicht stellt – Rechnungen sind notwendig.
  • Handy & Computer
    • Sofern für die Ausbildung notwendig können die Kosten in deiner Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Bewerbung
    • Pauschal: 8,50€ pro Bewerbungsmappe und 2,50€ pro Online-Bewerbung. Fahrten, Bewerbungsfotos und Übernachtungen können mit den entsprechenden Rechnungsbelegen abgesetzt werden.
  • Verpflegung
    • 24€/Tag, wenn du 24h ausbildungsbedingt reisen musst. Wenn es 8h sind, 6€, bei 14h 12€.
  • Versicherungen
    • Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung können als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden – variable Beträge.
  • Kontoführung
    • Pauschal 16€
  • Umzug
    • Pauschal 730€, dazu können auch Fahrtkosten und Maklerkosten voll abgesetzt werden.
Steuererklärung in der Ausbildung machen

Der Verlust­vortrag

Einen Verlust­vortrag kannst du dann geltend machen, wenn du dich beispielsweise in einer zweiten Ausbildung befindest. Hierbei kannst du die Ausbil­dungs­kosten absetzen, wenn diese höher sind als dein derzeitiges Einkommen. Der Vorteil: Du kannst den Verlust­vortrag auch rückwirkend einreichen. Somit hast du sozusagen eine „Steuer­gut­schrift“, die wirksam wird, wenn du anfängst Geld zu verdienen. Also merke: Wenn deine Ausbil­dungs­ausgaben höher sind als deine Einnahmen, du aber während der Ausbildung keine Steuern zahlst, kannst du einen Verlust­vortrag vorbringen.

Wann lohnt sich eine Steuer­erklärung für dich?

  • Fallen deine Ausgaben höher aus als deine Einnahmen, kannst du ggf. einen Verlustvortrag einbringen, der erst dann wirksam wird, wenn du dein richtiges Gehalt bekommst.
  • Fallen für dich die Kirchensteuer, die Lohnsteuer oder der Solidaritätszuschlag an, liegst du oberhalb des Steuerfreibetrages von 12.096€ pro Jahr (2025) und solltest eine Steuererklärung einreichen.
  • Fallen bei dir Sonderausgaben an, die von dir steuerlich geltend gemacht werden können, kann sich eine Steuererklärung in der Ausbildung lohnen.
Steuererklärung in der Ausbildung machen

Welche Tools helfen dir bei der Steuer­erklärung?

  • Das Finanzamst bietet die Elektronische Steuererfassung an, kurz ELSTER. Dieses Formular nutzen die allermeisten Deutschen, obwohl es nicht unbedingt leicht in der Nutzung ist.
  • Du kannst natürlich eine Steuerberatungskanzlei engagieren, allerdings ist das wahrscheinlich mit mehr Kosten verbunden als du durch die Steuererklärung erhalten würdest. Daher raten wir dir dazu eher nicht.
  • Dann gibt es auch noch den Lohnsteuerhilfeverein. Auch hierfür musst du bezahlen, aber bekommst mit einem Azubigehalt oftmals günstigere Konditionen angeboten. Lohnsteuerhilfevereine gibt es in fast jeder Stadt und können vor allem bei der ersten Steuererklärung sehr hilfreich sein.
  • Sehr beliebt ist auch so genannte Steuersoftware, die man als CD-ROM kaufen oder downloaden kann.
  • Allerdings kannst du auch Apps nutzen. Diese kosten in der Regel zwar auch Geld, sind aber moderner aufgebaut. Der Vorteil, du kannst Rechnungen immer schnell hinterlegen, wenn du sie gerade bekommen hast. Durchsuche einfach den App- oder PlayStore nach „Steuern“ und dir werden verschiedene Apps angeboten.

Steuer­erklärung, das lohnt sich für dich!

Steuer­erklä­rungen sind ein super Mittel, um am Ende des Tages mehr Geld im Portemonnaie zu haben. Allerdings muss man sich aktiv damit ausein­an­der­setzen. Wenn du also mehr Geld aus deinem Gehalt schlagen willst, solltest du dich stets darüber informieren, was du wie tun kannst, um deine Steuerlast zu senken. Der Vorteil: Wenn du dich schon während der Ausbildung  mit dem Thema ausein­an­dersetzt, bist du bereits ein Profi, wenn du dein erstes richtiges Gehalt verdienst. So hast du mehr Geld zur freien Verfügung und kannst dir nette Sachen kaufen. Denk am Ende daran: So kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheint, ist es meist nicht.

Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner ersten Steuer­erklärung.

Fazit: Belege sammeln lohnt sich

Eine Steuer­erklärung kann sich schon in der Ausbildung lohnen. Absetzen kannst du zum Beispiel Fahrten, Lern- und Arbeits­mittel. Auch Bewerbungs­kosten und Versiche­rungs­beiträge zählen. Zahlst du wegen deines geringen Gehalts keine Steuern? Dann kannst du unter Umständen einen Verlust­vortrag einbringen. Der wirkt später, wenn du richtig verdienst. Heb also alle Rechnungen auf. ELSTER, Apps, Steuer­software oder ein Lohnsteu­er­hil­fe­verein helfen dir. Meist ist es leichter, als es aussieht.

Autor Heiko Wohlgemuth
Heiko Wohlgemuth
Gründer von karrieremag.de

„Kein Ausbil­dungsplatz in Deutschland soll unbesetzt bleiben.“

Veröffentlicht: 23.01.2025

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